Es sind und bleiben 110 EUR lohnsteuerfrei, auch wenn die Aufwendungen höher sind als 110 EUR. Nur der übersteigende Betrag wird als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst. Wird der Betriebsausflug von den Arbeitnehmern organisiert, kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss von 110 EUR pro Arbeitnehmer zahlen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Zuschuss in eine gemeinsame Arbeitnehmer-Kasse, aus der die Kosten für den Betriebsausflug bestritten werden. In dieser Situation wendet er seinen Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn zu.[1] Zahlt er aber den Betrag unmittelbar an die jeweiligen Arbeitnehmer in bar aus, handelt es sich um lohnsteuerpflichtige Barzuwendungen.

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