Der Unternehmer darf nicht nur einen oder wenige Arbeitnehmer einladen. Er muss alle Betriebsangehörigen einladen. Nicht erforderlich ist, dass alle Arbeitnehmer tatsächlich teilnehmen. Eine Veranstaltung ist nicht begünstigt, wenn sie auf den Unternehmer und seine Ehefrau begrenzt ist. Ausnahme: Der Arbeitnehmer-Ehegatte ist der einzige Arbeitnehmer.

Unternehmen können den Teilnehmerkreis begrenzen, wenn es sich bei der Begrenzung nicht um die Bevorzugung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe handelt. Aus diesem Grund sind Betriebsveranstaltungen begünstigt, die z. B.

  • jeweils nur für eine Organisationseinheit eines Betriebs, z. B. Abteilung, durchgeführt werden, wenn alle Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit daran teilnehmen können,
  • nur für alle im Ruhestand befindlichen früheren Arbeitnehmer des Unternehmens veranstaltet werden (Pensionärstreffen),
  • nur für solche Arbeitnehmer durchgeführt werden, die bereits im Unternehmen ein rundes (10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50-, 60-jähriges) Arbeitnehmerjubiläum gefeiert haben oder in Verbindung mit der Betriebsveranstaltung feiern (Jubiläumsfeier). Unschädlich ist, wenn neben den Jubilaren ein begrenzter anderer Arbeitnehmerkreis, wie z. B. enge Mitarbeiter und Abteilungsleiter des Jubilars, Betriebsrats-/Personalratsvertreter oder auch Familienangehörige des Jubilars eingeladen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge