Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei | 4140 | 6130 | Löhne, Gehälter | |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig | 4145 | 6060 | Löhne, Gehälter | |
Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse) | 4149 | 6069 | Löhne, Gehälter | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4900 | 6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 | sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt regelmäßig im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Ob die Zuwendungen als Arbeitslohn zu erfassen sind, hängt u. a. davon ab, ob der Freibetrag von 110 EUR pro Arbeitnehmer überschritten wird. Bei der Ermittlung der Aufwendungen sind alle Kosten einzubeziehen, die dem Unternehmer für die Veranstaltung berechnet werden. Der Unternehmer bucht diese Aufwendungen auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" 4140 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04).
Buchungssatz:
Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei |
an Bank |
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