Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 4140 6130   Löhne, Gehälter
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig 4145 6060   Löhne, Gehälter
Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse) 4149 6069   Löhne, Gehälter
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4900 6300   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3720   sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt regelmäßig im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Ob die Zuwendungen als Arbeitslohn zu erfassen sind, hängt u. a. davon ab, ob der Freibetrag von 110 EUR pro Arbeitnehmer überschritten wird. Bei der Ermittlung der Aufwendungen sind alle Kosten einzubeziehen, die dem Unternehmer für die Veranstaltung berechnet werden. Der Unternehmer bucht diese Aufwendungen auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" 4140 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei

an Bank

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