Hierbei wird für den Teil der Einkommensteuer, der auf den Veräußerungsgewinn entfällt, eine besondere Berechnung angestellt.[1]

Dabei werden 2 Beträge herangezogen:

  1. das laufende zu versteuernde Einkommen zuzüglich 1/5 des tatsächlichen Veräußerungsgewinns,
  2. nur das laufende zu versteuernde Einkommen ohne den Veräußerungsgewinn.

Für beide Werte wird die Einkommensteuer ermittelt und die Differenz der beiden Steuerbelastungen sodann verfünffacht. Dies ist dann der Steuerbetrag, der für den Veräußerungsgewinn anfällt. Durch diese Berechnung tritt oftmals eine deutliche Minderung der Steuerprogression ein.

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