Der Zeitreihenvergleich ist immer wieder Anlass für Klagen, sodass sich die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen immer wieder der summarischen Risikoprüfung bedient.

Hierbei werden die digitalen Daten des Unternehmers automatisch ausgewertet. Hierdurch erhofft sich die Finanzverwaltung Erkenntnisse über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu erlangen. Die Finanzverwaltung bedient sich hierzu dem in der Praxis bereits geläufigen Programm IDEA (Software zur Analyse der digitalen Daten des Unternehmens). IDEA bietet der Finanzverwaltung die Möglichkeit auch mehrere Schätzungsmethoden in kurzer Zeit durchzuführen.

 
Praxis-Tipp

Risikoprüfung der Finanzverwaltung – Ergebnisse erklären lassen

Lassen Sie sich von der Finanzverwaltung im Rahmen einer durchgeführten Analyse mittels der Software IDEA immer die im Einzelfall vorgenommene Risikoprüfung darlegen und die Vorgehensweise erläutern. Nur so können Sie die Schätzungsmethode beurteilen.

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