Bei Herrn Krüger hat sich der Betriebsprüfer des Finanzamts angemeldet. Der Betriebsprüfer stellt einen Kassenfehlbetrag von 2.400 EUR fest. Er schätzt nicht nur diesen Fehlbetrag hinzu, sondern zusätzlich einen Betrag von 575 EUR, der üblicherweise als Kassenbestand vorhanden ist. Bei der Hinzuschätzung von 2.975 EUR handelt es sich um einen Bruttobetrag, sodass sich die Nettoerlöse um 2.500 EUR und die Umsatzsteuer um 475 EUR erhöhen. Eine Verbuchung dieses Vorfalls in der Buchführung von Herrn Krüger würde wie folgt aussehen:

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahmen allgemein 2.975 8400/4400 Erlöse 19 % USt 2.975

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