Nach dem BFH-Urteil vom 20.10.2015 führt die Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens an den Lebensgefährten der alleinigen Gesellschafterin einer AG zu einer vGA.[1]

Damit hat der BFH klar entschieden, dass ein Lebensgefährte eine nahestehende Person im Sinne einer vGA ist.

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