In der Regel bildet der Prüfer in Mittel- und Großbetrieben Prüfungsschwerpunkte. Diese Schwerpunkte werden bei der Prüfungsvorbereitung festgelegt. Prüfungsschwerpunkte können beispielsweise sein, sofern diese Sachverhalte bei Ihnen anzutreffen sind:

  • Sachverhalte und Daten, die vom Branchendurchschnitt abweichen
  • Auslandsbeziehungen jedweder Art
  • Rückstellungen aller Art
  • Preisminderungen und Wertminderungen des Lagerbestands
  • Unfertige Arbeiten und Wertberichtigungen
  • Rücklagen aller Art
  • Bewertung sowohl des Aktiv- als auch des Passivvermögens
  • Außergewöhnliche und außerordentliche Betriebsausgaben
  • Verträge mit Familienangehörigen, z. B. Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge
  • Baumaßnahmen
  • Größere Reparaturen
  • Anpassung von Bilanzansätzen an eine vorherige Prüfung
  • Abschreibungsbemessungsgrundlagen und Höhe der Abschreibung
  • Abgrenzung zwischen anschaffungsnahem Aufwand und Erhaltungsaufwand
  • Betriebsübertragungen, -fusionen, -übernahmen, -aufgaben, -veräußerungen
  • Bestimmte Steuerarten
  • Abläufe bei Durchführung digitaler Korrespondenz und deren Archivierung
  • Digitale Archivierung steuerrelevanter Vorgänge und Belege
  • Geschäftsübergaben oder Aufnahmen neuer Mitunternehmer oder Beteiligter
 
Achtung

Die Prüfungsschwerpunkte werden nicht bekannt gegeben

Die Prüfungsschwerpunkte des Prüfers werden nicht bekannt gegeben. Diese wählt der Prüfer im Rahmen seiner Prüfungsvorbereitung aus und sind für seinen Prüfungsablauf bestimmend.

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