Wer sich nicht stets um die Termine für seine Steuerzahlungen kümmern will, sollte dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilen, die zumindest die betrieblichen Steuern umfasst. Ein entsprechendes Formular, bei dem die Einzugsermächtigung auf bestimmte Steuerarten begrenzt werden kann, ist in Papierform beim Finanzamt einzureichen. Da Gewerbesteuer-Zahlungen nicht dem Finanzamt, sondern der Gemeinde zufließen, in welcher der Betrieb seinen Sitz hat, muss der Gemeinde eine gesonderte Lastschriftermächtigung erteilt werden. Wer sich nicht mit Schriftsätzen und Steuerbescheiden des Finanzamts plagen möchte, sollte einem Steuerberater eine Vertretungs- und Empfangsvollmacht erteilen.

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