Bei Kleingewerbetreibenden, die keine Registrierkasse haben, können die täglichen Betriebseinnahmen mithilfe von Kassenberichten zusammengefasst werden. Im Taxigewerbe erstellte Schichtzettel sind aufzubewahren.[1] Sie genügen den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen.[2] Die Aufbewahrung der Schichtzettel als Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nicht erforderlich, wenn deren Inhalt täglich sowie unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird.[3]

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