Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Im Rahmen der Gewinnermittlung mindern Betriebsausgaben den Gewinn, es sei denn, es handelt sich um nicht abzugsfähige Aufwendungen.
Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Kosten der privaten Lebensführung sind in § 12 EStG geregelt. Deren Nichtabzugsfähigkeit ergibt sich indirekt aus der Definition der Begriffe Betriebsausgaben und Werbungskosten.[2]
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