Ein Betriebsausgabenabzug ist zulässig, wenn die Rentenzahlungen aus betrieblichem Anlass als Gegenleistung für den Betrieb früher erbrachter Leistungen erfolgen und nicht aus privaten Gründen, die sog. betriebliche Versorgungsrente.[1] Versorgungsrenten an Familienangehörige werden grundsätzlich als privat veranlasst angesehen.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge