Mietzahlungen für Wirtschaftsgüter zu betrieblichen Zwecken, z. B. Geschäftsräume, Büroräume, Anmietung von Gebäuden, stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Bei gemischter Nutzung erfolgt eine Aufteilung der Kosten in abzugsfähige betriebliche und in nicht abzugsfähige private Kosten.

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