Alle aktivierungspflichtigen Vermögensgegenstände, die vom bilanzierenden Unternehmen dauerhaft außerhalb der Leistungserstellung genutzt werden und nicht den vorhandenen BuG-Konten oder "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" zugeordnet werden können, sind unter "sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu verbuchen. Hierunter fallen beispielsweise Messestände für Messeauftritte.
Anschaffung eines Messestands als sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die MissNoMess GmbH & Co. KG erwirbt vom Einzelunternehmer Leonard Messi einen neuen Messestand für 1.500 EUR, den die KG dauerhaft für ihre Messeauftritte verwendet. Der Einzelunternehmer ist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer und weist keine Umsatzsteuer in seiner Rechnung aus. Die Rechnung wird über die Kasse beglichen.
Der Messestand ist im Anlagevermögen unter "Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Aktivierung im Anlagevermögen
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0490/0690 | Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.500 | 1000/1600 | Kasse | 1.500 |
Buchung der planmäßigen Abschreibungen
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4830/6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | 0490/0690 | Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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