Alle aktivierungspflichtigen Vermögensgegenstände, die vom bilanzierenden Unternehmen dauerhaft außerhalb der Leistungserstellung genutzt werden und nicht den vorhandenen BuG-Konten oder "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" zugeordnet werden können, sind unter "sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu verbuchen. Hierunter fallen beispielsweise Messestände für Messeauftritte.

 
Praxis-Beispiel

Anschaffung eines Messestands als sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die MissNoMess GmbH & Co. KG erwirbt vom Einzelunternehmer Leonard Messi einen neuen Messestand für 1.500 EUR, den die KG dauerhaft für ihre Messeauftritte verwendet. Der Einzelunternehmer ist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer und weist keine Umsatzsteuer in seiner Rechnung aus. Die Rechnung wird über die Kasse beglichen.

Der Messestand ist im Anlagevermögen unter "Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

Aktivierung im Anlagevermögen

Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0490/0690 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.500 1000/1600 Kasse 1.500
 

Buchung der planmäßigen Abschreibungen

Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)   0490/0690 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung  

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