Betriebliche Vermögensgegenstände sind der Betriebsausstattung zuzuordnen, wenn sie direkt oder indirekt für die Leistungserstellung des Unternehmens verwendet werden und nicht den technischen Anlagen und Maschinen zuzuordnen sind. Dies können beispielsweise sein:

  • Werkzeuge und Werksgeräte
  • Messmittel wie Waagen sowie Prüfgeräte und -vorrichtungen
  • Einrichtungen für Läden, Werkstätten, Kantinen, Forschungsabteilungen oder Labore
  • Transporteinrichtungen (Rollenbahnen, Drahtseilbahnen, Gleisanlagen, Lokomotiven)

Der Geschäftsausstattung werden hingegen Vermögensgegenstände zugeteilt, die vornehmlich für die operative Verwaltung und den Vertrieb erforderlich sind – losgelöst vom Prozess der Leistungserstellung. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Büroeinrichtungen und -geräte
  • EDV-Geräte
  • Messestände und -einrichtungen
  • Ausstellungseinrichtungen

Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen für Vermögensgegenstände erfüllt sind, werden diese Gegenstände im Sachanlagevermögen unter der Position "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung"[1] aktiviert und in den Folgejahren über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Kontenrahmen bieten für die "anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" in der Regel spezielle Anlage- und Aufwandskonten. Im Fall der DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 lauten diese:

 

BuG-Konten in den DATEV-Kontenrahmen

SKR 03 SKR 04 Kontobezeichnung
0300 0500 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0310 0510 Andere Anlagen
0320 0520 Pkw
0350 0540 Lkw
0380 0560 Sonstige Transportmittel
0400 0630 Betriebsausstattung
0410 0635 Geschäftsausstattung
0420 0650 Büroeinrichtung
0430 0640 Ladeneinrichtung
0440 0620 Werkzeuge
0450 0680 Einbauten in fremde Grundstücke
0460 0660 Gerüst- und Schalungsmaterial
0490 0690 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
0498 0785 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau
0499 0795 Anzahlungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4805 6470 Reparaturen und Instandhaltungen von anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung
4965 6840 Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung
4985 6845 Werkzeuge und Kleingeräte
[1] § 266 Abs. 2 Pos. A. II. 3. HGB.

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