Vermögensgegenstände aus dem Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Regelfall nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften des abnutzbaren Sachanlagevermögens[1] bewertet.

5.1 Zugangsbewertung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu aktivieren

Im Falle eines Erwerbs von Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die entsprechenden Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten zu aktivieren, die erforderlich waren, um den Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Voraussetzung ist, dass die Kosten dem erworbenen Gegenstand der Betriebs- und Geschäftsausstattung einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten wie bspw.:

  • Verpackungskosten
  • Montagekosten
  • Fracht- und Transportkosten
  • Abladekosten
  • (Transport-) Versicherungskosten
  • Zölle und Abgaben

Von den Anschaffungs(neben)kosten sind Anschaffungspreisminderungen (z. B. Skonti, Boni) abzusetzen.

 
Praxis-Beispiel

Kauf einer Arbeitsbühne

Die ArBü KG erwirbt von einem Lieferanten eine Arbeitsbühne für 12.000 EUR netto. Darüber hinaus fallen für den Versand ab Werk 200 EUR für Transportkosten und 50 EUR für Verpackungskosten an. Für die Montage der Arbeitsbühne wird ein lokaler Handwerker beauftragt, der für seine Leistungen 300 EUR berechnet. Der Lieferant der Arbeitsbühne sowie der Handwerker gewähren ein Skonto i. H. v. 3 %, das auch in Anspruch genommen wurde.

Nach Inbetriebnahme ist die Arbeitsbühne unter der Betriebsausstattung im Sachanlagevermögen (Konto 0400 im SKR03 und 0630 im SKR04) zu aktivieren. Die Anschaffungskosten betragen:

 
Arbeitsbühne 12.000,00 EUR
abzügl. 3 % Skonto -360,00 EUR
Transportkosten 200,00 EUR
Verpackungskosten 50,00 EUR
Montage durch Handwerker 300,00 EUR
abzügl. 3 % Skonto -9,00 EUR
Anschaffungskosten Hebebühne 12.181,00 EUR

Wird hingegen ein Vermögensgegenstand der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Unternehmen hergestellt, hat zum Zeitpunkt der Fertigstellung eine Aktivierung mit den Herstellungskosten auf Vollkostenbasis zu erfolgen. Es sind hierbei die angemessenen Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens einzubeziehen.

5.2 Folgebewertung: Welche Abschreibungsmethoden zum Ansatz kommen können

Da Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung dem abnutzbaren Sachanlagevermögen zuzuordnen sind, unterliegen sie der planmäßigen Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Als Abschreibungsmethoden kommen für die Handelsbilanz die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung in Frage. Letztere ist insbesondere bei technischen Anlagen und Maschinen von Bedeutung und dürfte bei Betriebs- und Geschäftsausstattungen in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.

5.2.1 Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Betriebs- und Geschäftsausstattungen in gleichbleibenden Teilbeträgen über die gewählte Nutzungsdauer verteilt. Es erfolgt daher ein kontinuierlicher Abschreibungsverlauf, der i. d. R. nicht dem tatsächlichen Werteverzehr der jeweiligen Betriebs- und Geschäftsausstattung entspricht. Für die buchhalterische Praxis ist diese Abschreibungsmethode jedoch einfach anzuwenden und daher stark bei den Abschlusserstellern vertreten.

 
Praxis-Beispiel

Lineare Abschreibung der Arbeitsbühne

Die im vorherigen Beispiel unter Betriebsausstattung aktivierte Arbeitsbühne soll linear abgeschrieben werden. Die gewählte Nutzungsdauer ist 10 Jahre, der Abschreibungssatz beträgt 10 % (100 % : 10 Jahre). Die jährlichen Abschreibungen belaufen sich somit auf 1.218,10 EUR (Anschaffungskosten 12.181 EUR : 10 Jahre).

Wird ein Vermögensgegenstand unterjährig angeschafft, vermindert sich der jährliche Abschreibungsbetrag zeitanteilig für den Zeitraum, in dem der Gegenstand nicht genutzt wurde. Hierbei gilt der Grundsatz, dass jeder (angebrochene) Monat mit einem Zwölftel Berücksichtigung findet. Bei einer Anschaffung eines Vermögensgegenstands zum 1. Juli beträgt die Abschreibung im ersten Jahr 6/12 der Jahresabschreibung.

5.2.2 Degressive Abschreibung

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung mit gleichbleibenden Beträgen unterscheiden sich die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Abschreibung über die Laufzeit. In den ersten Jahren des Nutzungsdauerzeitraums kommen durch den Ansatz eines gleichbleibenden Prozentsatzes auf den Restbuchwert die höchsten Abschreibungswerte zum Ansatz, in den letzten Jahren die niedrigsten. Die degressive Abschreibungsmethode kompensiert die Schwächen der linearen Abschreibung, indem sie dem Vorsichtsprinzip entsprechend den Abschreibungsaufwand vornehmlich in die ersten Jahre verlegt. Damit kommt diese Methode dem tatsächlichen Verlauf der Wertminderung näher als die lineare Abschreibung.

Während die degressive Abschreibung in der Handelsbilanz grundsätzlich zulässig ist, bestehen in der Steuerbilanz Einschränkungen bei der Anwendung; vornehmlich um zielgerichtete, steuerpolitische Anreize für Investitionen zu geben.

 
Hinweis

Degressive Abschreibung in der Steuerbilanz ab 2020

Im Zuge des "Zweiten Corona-Ste...

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