Zur Geschäftsausstattung gehören Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der administrativen Verwaltung und dem Vertrieb (kaufmännischer Bereich) notwendig sind.

Dies können bspw. sein:

  • Büroeinrichtungen, Büromöbel
  • EDV-Anlagen des Verwaltungs- und Vertriebsbereichs
  • Rohrpostanlagen
  • Büromaschinen, Kopiergeräte
  • Ausstellungs- und Ladeneinrichtungen
  • Vorführwagen eines Kfz-Händlers
  • Telekommunikationsanlagen
  • Schaufensteranlagen
  • regelmäßig umgestaltete Einbauten in Geschäftslokalen und Restaurantausstattungen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge