Zur Geschäftsausstattung gehören Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der administrativen Verwaltung und dem Vertrieb (kaufmännischer Bereich) notwendig sind.
Dies können bspw. sein:
- Büroeinrichtungen, Büromöbel
- EDV-Anlagen des Verwaltungs- und Vertriebsbereichs
- Rohrpostanlagen
- Büromaschinen, Kopiergeräte
- Ausstellungs- und Ladeneinrichtungen
- Vorführwagen eines Kfz-Händlers
- Telekommunikationsanlagen
- Schaufensteranlagen
- regelmäßig umgestaltete Einbauten in Geschäftslokalen und Restaurantausstattungen
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