In der Praxis wird versucht, die guten Ansätze der Auslagerungsmodelle Unterstützungskasse und Pensionsfonds zu einem Kombinationsmodell zu verbinden. Dieses Modell wird nachfolgend im Hinblick auf die Auslagerung der Direktzusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers untersucht.

 

Grundfall

A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese hat ihm eine Pension auf das 65. Lebensjahr zugesagt. A trägt sich schon seit Langem mit dem Gedanken, seine Gesellschaftsanteile zu veräußern. Bislang ist ihm das jedoch nicht zu dem von ihm erwarteten Kaufpreis gelungen. Der Grund hierfür liegt in der Versorgungszusage, die ihm die B-GmbH erteilt hat. Aufgrund der Zusage ist in der Bilanz zum 31.12.2020 eine unter Beachtung der Vorschrift des § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung i. H. v. 100.000 EUR ausgewiesen. Zur Finanzierung der Versorgungszusage hat die B-GmbH eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.

Die Pensionszusage soll nun im Jahr 2021 wie folgt ausgelagert werden:

 
Pensionsrückstellung insgesamt: 100.000 EUR
Davon past-service: Hierbei wird unterstellt, dass der Teil der Versorgung, der als erdient gilt, auf einen Pensionsfonds übertragen werden soll. Der Pensionsfonds übernimmt die Zusage insoweit gegen Zahlung eines Betrags i. H. v. 100.000 EUR. Teil der Rücklage, die auf den past-service entfällt: 60.000 EUR
Davon future-service: Es handelt sich um die Anwartschaften, die erst durch künftige Dienstjahre hinzuverdient werden. Diese sollen auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse gegen künftige laufende Zuwendungen ausgelagert werden.  
Teil der Rücklage, die auf den future-service entfällt: 40.000 EUR

Der Arbeitgeber stellt einen Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG auf Verteilung der Betriebsausgaben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge