BMF, 19.8.2013, IV C 3 - S 2221/09/10014 :025

XML-Spezifikation zu den Datensätzen MZ10 und MZ20

Bezug: Bericht des Bundeszentralamtes für Steuern vom 26.6.2013, St II 3 – S 2221 – 12/13
  zuletzt BMF-Schreiben vom 8.7.2013, IV C 3 – S 2221/09/10014: 025; DOK-Nr. 2013/0646213

2 Anlagen

Inhalt und Aufbau der amtlich vorgeschriebenen Datensätze für die Übermittlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 10 Absatz 1 Nummer 3i.V.m. Absatz 2 Satz 3 EStG sowie der Beiträge zu einem Basisrentenvertrag i.S. des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b i.V.m. Absatz 2 Satz 2 EStG (Meldegrund MZ10 und MZ20) sind vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden zu bestimmen. Zur Verbesserung der Verfahren ist es notwendig, die amtlich vorgeschriebenen Datensätze anzupassen.

Beiliegend übersende ich Ihnen die geänderten XML-Spezifikationen zu den Datensätzen MZ10 sowie MZ20 mit der Bitte um weitere Veranlassung (Anlage 1 und 2). Ferner bitte ich Sie, die entsprechenden Dokumente im Internet auf Ihrer Homepage entsprechend anzupassen.

Anlage 1

Anlage 2

 

Normenkette

EStG § 10

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge