Keinen Arbeitslohn stellen die besondere (kostenaufwendige) Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, die Überlassung von Arbeitsmitteln zur Verrichtung der Arbeit sowie die Zurverfügungstellung von Sozialräumen (Gymnastikräumen usw.) dar. Hierbei handelt es sich um eine nicht steuerbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Kein Arbeitslohn sind auch Vorteile, die für den Arbeitnehmer eine notwendige Begleiterscheinung für das Erbringen der Arbeitsleistung sind, z. B. die für Polizei- und Sanitätskräfte bestehende Möglichkeit, bei Massenveranstaltungen wie Fußballspielen, Musikfestivals usw. die Darbietungen verfolgen zu können.

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