Rz. 35

Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insb. die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation von Transaktionsdaten unter Berücksichtigung standard-/normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bereichsspezifischer Gegebenheiten. Jedes Konzept ist entsprechend speziell auf einen bestimmten Bereich der Berichterstattung (z. B. den Jahresabschluss oder branchenbezogene Berichte) und einen bestimmten Rechtskreis (z. B. Deutschland oder USA) bezogen.

Der inhaltliche Aufbau von XBRL reicht korrespondierend i. d. R. (nur) bis auf die Ebene von Abschlussposten, Einzelkonten und für den Abschluss relevante Informationen.[1]

Aus der Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation – und dabei in besonderem Maße, wenn die Informationen vom Ursprungssystem in ein anderes verschoben werden – resultiert i. A. ein Verlust an einschlägigen Informationen.[2] Deshalb setzen Taxonomien vereinzelt bereits auf der Ebene von Buchungssätzen bzw. Transaktionen an.[3] Dadurch werden einerseits die Einsatzmöglichkeiten bei der Durchführung von originären Buchführungsaufgaben gesteigert und andererseits eine Möglichkeit zur Übertragung aller gespeicherten Informationen geschaffen.

Durch die Orientierung der Strukturen des Standardschemas an denen des Rechnungswesens werden dem Anwender das Verständnis des Aufbaus und die Nutzung erleichtert. Die Ausgestaltung des Standardschemas (also der Taxonomie) bestimmt den späteren Aufbau und möglichen Inhalt des zu erstellenden Berichts. Die Taxonomien können von allen an Geschäftsdaten interessierten Personen und Einrichtungen verwendet werden, wenn sie dem Datensender und -empfänger mind. bekannt sind, wobei auch eine Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse durch Individualisierung, Detaillierung oder Verknüpfung von Taxonomien möglich ist.

Da jede Variable bzw. Position einer Taxonomie aus der jeweils übergeordneten Position abgeleitet wird, entsteht eine Hierarchie, in der jede untergeordnete Position auch alle Eigenschaften der ihr übergeordneten erhält. Hierdurch bleibt eine eindeutige Interpretationsmöglichkeit sowie Einordnungsmöglichkeit in das Gesamtschema jedes Datenelements bestehen.[4] Dabei werden gleichzeitig mögliche Bezugsverhältnisse zu anderen Positionen bestimmt, wodurch ein Navigieren innerhalb des Schemas ermöglicht wird.[5] Die Definition der Zuordnung muss nur einmal geschehen und ist danach auf alle Berichte anwendbar.

 

Rz. 36

Betrachtet man den technischen Aufbau, so ist XBRL eine Open Source Spezifikation, abgeleitet aus dem Standard-XML.[6] XBRL ist leicht zu implementieren und plattform- bzw. applikationsunabhängig verwendbar.

Ein XBRL-Dokument wird durch drei Hauptkomponenten/-schichten erstellt bzw. dargestellt: die Taxonomie mit Semantik, das Instanzendokument mit der Zuordnung von Inhalten zu den Positionen des Standardschemas sowie ein Style Sheet mit dem Layout der Datendarstellung.[7]

Zur Entwicklung der Komponenten benötigt man eine XML-Spezifikation, die einen Standard für den Aufbau der Dokumente bestimmt. Weiterhin existiert eine XBRL-Gesamtspezifikation, die sich aus der XML-Spezifikation ableitet und die Syntax und Semantik von Taxonomien sowie Instanzendokumenten standardisiert.

Die Taxonomie, die die wichtigste Komponente eines XBRL-Dokuments darstellt, definiert wiederum die möglichen Elemente des XBRL-Dokuments durch Zuweisung etwa eines Namens, eines Datentyps und inhaltlicher Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie durch eine abschlussorientierte Einordnung und Beschreibung der Beziehungen zwischen Elementen.[8] Entsprechend enthält eine Taxonomie die Berichtselemente, wie etwa einen Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen, und liefert eine Dokumentation von deren Eigenschaften und Beziehungen zueinander[9], wobei diese von den jeweiligen (Rechnungslegungs-)Normen/Standards abhängen.[10] In Abhängigkeit des Berichterstattungsszenarios kommen hinsichtlich der Taxonomie zwei verschiedene Varianten der XBRL-Berichterstattung zum Einsatz. Neben einer geschlossenen Berichterstattung, die strukturelle und inhaltliche Veränderungen an einer durch eine privatrechtliche oder eine normgebende Instanz zur Verfügung gestellten Taxonomie ausschließt und die beim Austausch ohne Änderung der Syntax und der Semantik übertragen wird, kommt auch der Einsatz einer offenen Berichterstattung in Betracht. Mit einer offenen Berichterstattung geht dabei die Möglichkeit zur kontextspezifischen Erweiterung einer Taxonomie einher. Eine derartige Taxonomie-Erweiterung kann einerseits in Ermangelung einer Abbildung von für die Berichterstattung erforderlichen – z. B. branchenbedingten – Kontexten in der Basis-Taxonomie notwendig werden.[11] Andererseits kann die individuelle Anpassung der zur Verfügung gestellten Taxonomie nötig sein, etwa um fakultative Berichtselemente (wie bspw. einen Nachhaltigkeitsbericht) abzubilden.

Als Referenz für den Inhalt des Instanzendokuments übernimm...

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