Rz. 25
Der Prüfungsvertrag sollte die wichtigsten Voraussetzungen des Vertragsverhältnisses beschreiben. Dazu gehören etwa:
- Honorarvereinbarungen,
- Beschreibung der Leistungspflichten, die i. R. d. Pflichtprüfungsauftrags vom AP erbracht werden sollen,
- Pflichten des prüfungspflichtigen Unt,
- Folgen bei Verletzung der Pflichten beider Vertragsparteien,
- Haftung des AP.
Das Auftragsverhältnis ist zivilrechtlicher Natur. Vertragsinhalt ist eine Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) mit überwiegend werkvertraglichen Elementen.[1]
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