Rz. 5
Die Abs. 2 bis 7 enthalten Vorgaben für die Zusammensetzung sowie die Organisation des Rechnungslegungsbeirats. Diese Vorgaben betreffen
- personelle Zusammensetzung (Abs. 2),[1]
- Qualifikation (Abs. 3),
- Unabhängigkeit (Abs. 4),
- Erlass einer Geschäftsordnung durch das BMJV (Abs. 5),
- Zulässigkeit der Bildung von Fachausschüssen und Arbeitskreisen (Abs. 6),
- Beschlussfähigkeit (Abs. 7).
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