Einzelhändler E aus Essen hat bei dem Zulieferer Z aus Zaandam (NL) im Dezember 2020 Elektroartikel im Nettowert von 100.000 EUR gekauft. Da sich die Ware nach einem stornierten Konsignationslagerfall schon in Deutschland befindet, konnte Z kurzfristig noch im Dezember 2020 einen Transport von dem deutschen Lagerort nach Essen zu E organisieren. Da Z im Dezember 2020 noch nicht über eine umsatzsteuerliche Registrierung verfügte, hat er anstelle einer deutschen Steuernummer oder einer deutschen USt-IdNr. nur "Steuernummer folgt" vermerkt. Außerdem ergibt sich weder aus der Rechnung noch aus anderen Unterlagen eindeutig das Lieferdatum. Ansonsten ist die Rechnung ordnungsgemäß und weist insbesondere eine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer von 16.000 EUR aus.

Nachdem eine umsatzsteuerliche Registrierung des Z in Deutschland stattgefunden hat, sendet er im Februar 2021 an E eine korrigierte Rechnung, in der die zutreffende deutsche Steuernummer als auch das zutreffende Lieferdatum angegeben sind.

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