Sofern Sie diese beiden Möglichkeiten bei eigenen Dateien anwenden, spricht nichts dagegen. Handelt es sich aber um Daten eines Dritten, zu denen Sie sich widerrechtlich Zugang verschaffen, bekommen Sie es mit dem § 202a StGB zu tun und machen sich strafbar.

Übrigens macht Microsoft zu diesem Thema sinngemäß die Anmerkung, dass diese Schutzmethoden nichts mit der Datensicherheit zu tun haben, sondern nur dazu dienen, unbeabsichtigte Änderungen an Zellen durch den Nutzer zu verhindern.

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