Die Kosten der Baugenehmigung ergeben sich aus:
- Gebührenordnung der Gemeinde,
- Gebührenordnung der Baubehörde,
- umbauter Raum des Gebäudes,
- zusätzliche genehmigungspflichtige Gebäude wie Garagen,
- weitere Genehmigungen für technische Anlagen,
- Rohbaukosten,
- Baugenehmigung als solche,
- eventuelle Sonderkosten.
In der Regel betragen die Baugenehmigungskosten 1 % des Bauwerts.
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