Die Kosten der Baugenehmigung ergeben sich aus:

  • Gebührenordnung der Gemeinde,
  • Gebührenordnung der Baubehörde,
  • umbauter Raum des Gebäudes,
  • zusätzliche genehmigungspflichtige Gebäude wie Garagen,
  • weitere Genehmigungen für technische Anlagen,
  • Rohbaukosten,
  • Baugenehmigung als solche,
  • eventuelle Sonderkosten.

In der Regel betragen die Baugenehmigungskosten 1 % des Bauwerts.

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