Die Grundregel bei der Ortsbestimmung von Lieferungen ist - vorbehaltlich einer besonderen Ortsbestimmungsregel - dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt.[1]
Im Detail ist bei den Lieferungen hinsichtlich der Ortsbestimmungsregeln wie folgt zu unterscheiden:[2]:
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen