Erfolgen Leistungen vom Unternehmensbereich an Dritte gegen Entgelt, werden diese im Rahmen des Unternehmens ausgeführt. Leistungen vom Unternehmensbereich liegen stets vor, wenn es sich um folgende Geschäfte handelt:

  • Grundgeschäfte, d. h. Geschäfte, die den eigentlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmers darstellen, z. B. Bäcker verkauft Brot, Pkw-Händler verkauft Pkw, Möbelhändler verkauft Möbel, Rechtsanwalt berät Mandanten, Vermieter vermietet Gebäude.
  • Hilfsgeschäfte, d. h. Geschäfte, die der eigentliche Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt, z. B. Bäcker verkauft Ladeneinrichtung bei Standortwechsel, Möbelhändler verkauft seinen Lieferwagen.

Während die Grundgeschäfte ein nachhaltiges Tätigwerden voraussetzen, reicht bei Hilfsgeschäften bereits eine einmalige Tätigkeit für die Steuerbarkeit der Leistung aus.

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