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Hilfsgeschäft

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

 
Begriff

Hilfsgeschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmers, die die Haupttätigkeit mit sich bringt. Sie bilden nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens, gehören aber dennoch grundsätzlich zu den Umsätzen, die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Ohne eine eigenständige nachhaltige Tätigkeit zu begründen, sind sie trotzdem steuerbar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzlich ist das Hilfsgeschäft nicht geregelt, die wichtigste Verwaltungsvorschrift ist Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE. Eine besondere Steuerbefreiung für Hilfsgeschäfte kann sich aus § 4 Nr. 28 UStG ergeben.

1 Steuerbarkeit von Hilfsgeschäften

In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers, sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig ausgeführt werden. Auch gelegentlich ausgeführte Umsätze werden damit im Rahmen des Unternehmens ausgeführt, ohne selbst Nachhaltigkeit i. S. d. § 2 UStG zu erlangen, wenn sie in einem Zusammenhang mit dem Gesamtunternehmen stehen.

Hilfsgeschäfte liegen insbesondere dann vor, wenn der Unternehmer dem Unternehmen­ zugeordnete Wirtschaftsgüter (Anlagevermögen) veräußert.[1] Ein solches Hilfsgeschäft führt aus der Sicht des leistenden Unternehmers zu einer Lieferung, die nach den allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung unterworfen wird.

 
Praxis-Beispiel

Veräußerung als Hilfsgeschäft

Tischlermeister T veräußert eine dem Unternehmen zugeordnete, jetzt nicht mehr benötigte Säge für 1.190 EUR.

Der Umsatz fällt als Hilfsgeschäft in den Rahmen des Unternehmens, obwohl T nicht nachhaltig mit Werkzeugen handelt. Auf die Nachhaltigkeit dieser Art Umsätze kommt es nicht an.[2] Es handelt sich um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz, T muss 190 EUR ...

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