Gewerblich oder beruflich ist jede Tätigkeit, die nachhaltig ausgeübt wird und die auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. Tätigkeit ist jede Art von Tun und Dulden. Ein aktives Tun ist z. B. die Lieferung einer Ware, ein passives Tun die Vermietung eines Gebäudes.

3.4.1 Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist gegeben bei planmäßiger Wiederholung von Leistungen, mit der sich jemand am wirtschaftlichen Markt beteiligt. Jedoch reicht eine gewisse Häufung von An- und Verkaufsfällen nicht aus, um eine unternehmerische Tätigkeit anzunehmen. Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Steuerpflichtige wie ein Händler am Markt beteiligt. Merkmal für dieses Händlerverhalten ist insbesondere ein wiederholter planmäßiger An- und Verkauf mit einer auf Güterumschlag gerichteten Absicht, d. h. bereits im Zeitpunkt der Anschaffung besteht die Absicht, die erworbenen Gegenstände zu verkaufen, um wiederum neue Gegenstände zu kaufen.

3.4.2 Einnahmeerzielungsabsicht

Der Unternehmer muss die Absicht haben, Einnahmen zu erzielen. Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht erforderlich. Deshalb kann auch eine ertragsteuerliche sog. "Liebhaberei" umsatzsteuerrechtlich zu einer unternehmerischen Tätigkeit führen.

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