Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Die Definition enthält damit 3 Tatbestandsmerkmale für den Unternehmerbegriff:
- Unternehmerfähigkeit
- Selbstständigkeit
- gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer
Die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) war bislang in § 2 Abs. 3 UStG geregelt. Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in § 2 b UStG neu geregelt. Der Übergang auf die Neuregelungen kann allerdings wahlweise bis 31.12.2022[2] aufgeschoben werden.
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