Der innergemeinschaftliche Erwerb[1] ist ein weiterer steuerbarer Umsatz[2], den es auf der Importseite innerhalb der EU gibt.
Unter welchen Voraussetzungen ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist im Detail in den §§ 1 a, 1b UStG geregelt. Kernbereich sind innergemeinschaftliche B2B-Umsätze von Gegenständen.
Auch der innergemeinschaftliche Erwerb ist nur unter weiteren Voraussetzungen steuerbar:
- Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland
- erfolgt gegen Entgelt
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