Der innergemeinschaftliche Erwerb[1] ist ein weiterer steuerbarer Umsatz[2], den es auf der Importseite innerhalb der EU gibt.

Unter welchen Voraussetzungen ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist im Detail in den §§ 1 a, 1b UStG geregelt. Kernbereich sind innergemeinschaftliche B2B-Umsätze von Gegenständen.

Auch der innergemeinschaftliche Erwerb ist nur unter weiteren Voraussetzungen steuerbar:

  • Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland
  • erfolgt gegen Entgelt

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