Haupttatbestand der steuerbaren Umsätze sind die Lieferungen[1] und die sonstigen Leistungen (= Dienstleistungen).[2] Sie sind aber nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar:
- Leistender = Unternehmer
- im Rahmen seines Unternehmens
- Umsatz im Inland
- gegen Entgelt
S. Lieferung.
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