Haupttatbestand der steuerbaren Umsätze sind die Lieferungen[1] und die sonstigen Leistungen (= Dienstleistungen).[2] Sie sind aber nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar:

  • Leistender = Unternehmer
  • im Rahmen seines Unternehmens
  • Umsatz im Inland
  • gegen Entgelt
[1]

S. Lieferung.

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