Die Entgeltrückgewähr kommt insbesondere in Fällen von Warenrückgaben durch die Kunden vor. Eine Rückgabe liegt vor, wenn eine Lieferung unter Rückabwicklung des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts rückgängig gemacht wird (die Initiative geht hierbei vom Abnehmer aus). Lieferung und Rückgabe werden umsatzsteuerrechtlich als irrelevant behandelt.

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