Der russische Überfall der Ukraine und die Sanktionen wirbeln in einigen Branchen die Werte sowohl von Vermögen als auch Schulden – und ggf. auch ganzen Unternehmen – durcheinander. Die generelle Problematik der Bewertung, die aus dem Umstand resultiert, dass es stets keine objektiv richtigen Werte geben kann, sondern nur innerhalb eines Abbildungsmodells richtige Werte, wird durch die Erhöhung der kurz- und mittelfristigen Zukunftsunsicherheit durch z.B. gerissene Lieferketten, volatile Energiepreise, Inflation, Betriebseinschränkungen, Sorgen der Kunden usw. noch einmal verschärft. Daraus ergeben sich auch ganz konkret Fragen für Jahresabschlüsse, die den Bilanzstichtag nach dem 23.2.2022 haben. Die sich ergebenden Fragen können sich dabei jedoch nach konkreter Branche und Betroffenheit durchaus von Anwender zu Anwender unterscheiden. Ist ein Unternehmen stärker betroffen, sollte dabei stets die intensivere Prüfung der Fortführungsprämisse nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB allen weiteren Maßnahmen vorgeschaltet sein. Neben möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Aktiva und Passiva (und damit einhergehend der GuV) werden auch zu bedenkende Auswirkungen auf den Anhang und den Lagebericht dargestellt.

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