Im Chancen- und Risikobericht muss zudem explizit auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung eingegangen werden, was bei vielen Unternehmen ebenfalls Aussagen zum russischen Überfall auf die Ukraine erfordern dürfte. Auch hier sind die zugrunde liegenden Annahmen anzugeben. Gerade in der unsicheren Situation erscheint die Darstellung der Annahmen als besonders relevant, bietet sich hier doch die Gelegenheit, später abweichende Entwicklungen zu begründen. Grundsätzlich wird Risiko als eine negative Abweichung und Chance als eine positive Abweichung von einer erwarteten Entwicklung der Unternehmung verstanden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es jedoch nicht sinnvoll, auf alle Chancen und Risiken einzugehen, denen ein Unternehmen ausgesetzt ist, sondern vielmehr auf wesentliche für die Adressaten entscheidungserhebliche Chancen und Risiken. Über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine ist primär zu berichten in den beiden Kategorien von Chancen und Risiken:

  • rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken, die den Fortbestand der Unternehmung gefährden, und
  • Chancen und Risiken mit wesentlichem potenziellem Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft, wobei die Entscheidung über die Wesentlichkeit der Chancen und Risiken im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Unternehmensleitung liegt.

    Bezüglich der Bewertung soll im Chancen- und Risikobericht auf die Eintrittswahrscheinlichkeiten potenzieller Chancen und Risiken sowie auf ihre möglichen Auswirkungen auf die voraussichtliche Entwicklung eingegangen werden.

    Weiterhin sind die Chancen und Risiken entweder brutto, d.h. vor einer Berücksichtigung der Maßnahmen zur Steuerung der Chancen und Risiken, oder netto, d.h. nach einer Berücksichtigung der Maßnahmen zur Steuerung (wie z.B. Einbindung von Ersatzlieferanten) anzugeben. Insbesondere betroffen von dieser Option ist die Risikoberichterstattung, wenngleich die Regelung entsprechend für die Chancenberichterstattung gilt.

Durch die Berichterstattung über die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung soll der Lageberichtsadressat, wie z.B. der Aufsichtsrat oder aktuelle und potentielle Anteilseigner, sich selbstständig ein Bild über die Chancen und Risiken, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und voraussichtliche Lage der Unternehmung machen können. Daher ist über die (zu erwartenden) Folgen des Krieges hier ausführlich, zeitnah vor der Aufstellung mit ggf. nötiger Aktualisierung vor der Feststellung, zu berichten.

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