Begriff

Ist bei betrieblichem Anlagevermögen, einem Mietwohngrundstück oder einem anderen, zur Einkünfteerzielung genutzten Wirtschaftsgut eine außergewöhnliche Abnutzung festzustellen, etwa nach einem technischen Schaden, kann der Steuerpflichtige eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch nehmen und damit seine Einkünfte und folglich seine Steuerlast verringern. Dasselbe gilt im Fall der sog. wirtschaftlichen Abnutzung, wobei jedoch die genaue Abgrenzung der Fälle umstritten ist. Die steuerlichen Vorteile werden dadurch begrenzt, dass die weiteren Abschreibungen niedriger ausfallen. Außerdem verlangt das Gesetz, dass die AfaA in bestimmten Fällen später rückgängig gemacht wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Gesetz regelt diese Fragen äußerst knapp in § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG. Einige Erläuterungen bietet H 7.4 EStH.

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