4.1.1 Coronapandemie

Im Rahmen der immer noch andauernden Coronapandemie kommt den Maßnahmen zur Sicherung der Außenstände eine zusätzliche besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Coronapandemie bestehen bei vielen Unternehmen weiterhin ernsthafte wirtschaftliche Probleme, die immer noch existenzbedrohend sein können. Davon sind alle Branchen und Wirtschaftszweige mehr oder weniger betroffen. Aufgrund der staatlich verordneten Einschränkungen bzw. Betriebsschließungen waren Umsätze massiv eingebrochen oder ganz weggefallen. Dies hat einen erheblichen negativen Einfluss auf die Liquidität der Unternehmen und damit auf die Bezahlung ihrer Forderungen. Diese negativen Auswirkungen werden sich in 2022 allerdings durch den weitgehenden Wegfall der Coronaeinschränkungen abmildern.

Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Coronapandemie weiterhin wirtschaftlich betroffen sind, waren sich Bund und Länder nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.2.2022 einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Unternehmen und Selbständige benötigen nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums "weiterhin eine Absicherung für den Fall, dass es länger dauert, bis die Geschäfte wieder anlaufen"[1]. Die Unternehmen erhalten daher bis zum 30.6.2022 über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Darüber hinaus erhalten diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der Coronapandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige.

Wenn ihre Schuldner alle ihnen zustehenden Maßnahmen beantragt und erhalten haben, sollte der Begleichung ihrer Forderung nichts im Wege stehen. Grundsätzlich sollten Sie aber bei langjährigen Kunden, die aufgrund der Coronapandemie in Zahlungsverzug geraten, in einem persönlichen Gespräch, nach Möglichkeiten eines geordneten Forderungsausgleichs suchen. Soweit Ihnen dies möglich ist, kommen Teilzahlungen oder Stundungen mit oder ohne Sicherheitsleistung in Frage. Da derartige Maßnahmen zu einer Verschlechterung der Kennzahlen[2] führen, sollten Sie darüber auch Ihre Bank informieren.

[1] Pressemitteilung vom 16.2.2022.

4.1.2 Ukraine-Krieg

Neben den zuvor dargestellten negativen Auswirkungen durch die Coronapandemie kommen nun noch weitreichende Folgen für die Unternehmen aufgrund des Kriegs in der Ukraine hinzu. Direkt davon betroffen sind Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Unternehmen getätigt haben (neue Sanktionen!). Weiterhin sind alle Unternehmen betroffen, die aufgrund des Kriegs keine Güter mehr aus der Ukraine für ihre Produktion erhalten. Mittelbar sind aber auch alle Unternehmen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen ausgesetzt, deren Lieferanten direkt durch den Ukraine-Krieg betroffen sind. Darüber hinaus belasten neben dem Ausfall der Güter insbesondere die Kostenerhöhungen für Energie und Transport alle Unternehmen.

Neben den grundsätzlichen Maßnahmen zur Sicherung ihrer Außenstände sind aber keine wesentlichen zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Zu überprüfen sind jedoch ggf. alle Versicherungsverträge (Kredit- und Transportversicherungen, Factoring, etc.), ob diese politische Risiken bzw. Kriegsfolgen einschließen. Soweit Geschäfte mit russischen und ukrainischen Unternehmen derzeit erlaubt bzw. zukünftig wieder möglich sind, sollten Sie sich bei der Vertragsausfertigung von einem Fachanwalt beraten lassen.

 
Praxis-Tipp

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Krisen mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen bedeuten immer, dass Sie zusätzlich sensibilisiert sein sollten und sich, soweit dies möglich ist, noch umfassender über die wirtschaftliche Lage Ihrer Lieferanten informieren müssen.

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