Die Änderungen betreffen vorrangig die Regelungen zu

  • Mitwirkungspflichten[1]
  • Ablaufhemmung[2]
  • Teilabschlussbescheid und Teilprüfungsbericht[3]
  • Prüfungsanordnung[4]
  • Prüfungsgrundsätzen[5]
  • Qualifiziertem Mitwirkungsverlangen[6]

Die wohl zentralste Änderung, die unmittelbar Mitarbeitende im Bereich Rechnungswesen betrifft und im Hinblick auf eventuelle finanzielle Folgen ein fristgerechtes Handeln erfordert, ist die Einführung eines sog. "qualifizierten Mitwirkungsverlangens" mit der Möglichkeit ein sog. "Mitwirkungsverzögerungsgeld" festzusetzen.

Daneben wurden auch noch Anpassungen vorgenommen in den Bereichen:

  • Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen[7]
  • Berichtigung von Erklärungen[8]
  • Beweiskraft der Buchführung[9]
  • Mitwirkungspflichten im Rahmen der Außenprüfung[10]
  • Steuergefährdung/Ordnungswidrigkeiten[11]

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