Innerer Betriebsvergleich bedeutet Gegenüberstellung der betriebsinternen Zahlen für verschiedene Zeitperioden. Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleiches wird der Betriebsprüfer zunächst versuchen, Geschäftsbereiche zu selektieren und die entsprechenden Einkäufe und Verkaufe zu gruppieren. Denkbar sind hierbei

  • Neuwagen
  • ggf. Verkäufe an Unterhändler
  • Gebrauchtwagen mit Regelversteuerung
  • Gebrauchtwagen mit Differenzbesteuerung
  • Jahreswagen, Leasingrückläufer, etc.
  • Hof- und Internethandel
  • Reifenhandel
  • Werkstattumsätze
  • Leasinggeschäfte
  • Finanzierungen
  • Gebührenverauslagungen

Die entsprechenden jeweiligen Ein- und Verkäufe bzw. Umsätze können dann je nach Umfang jährlich, vierteljährlich oder monatlich gegenübergestellt werden. Ersichtlich werden durch den inneren Betriebsvergleich die Betriebsstruktur, Änderungen der Struktur und der Margen sowie besondere Geschäftsvorfälle ("Ausreißer").

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