Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2014 betragen die Werte lt. Richtsatzsammlung für Gaststätten:
Gast-, Speise- und Schankwirtschaft | Rohgewinn-aufschlag | Rohgewinn I | Halbreingewinn | Reingewinn |
---|---|---|---|---|
Untere Grenze | 186 | 65 | 33 | 8 |
Mittelwert | 257 | 72 | 49 | 22 |
Obere Grenze | 376 | 79 | 65 | 38 |
Richtsatzverprobung
Der Betriebsprüfer erstellt aus den erklärten Zahlen der GuV einen Richtsatzbogen:
- Die Personalverpflegung und selbst verbrauchte Waren werden neutralisiert.
- Als Schuldzinsen fließen nur diejenigen für Gebäudeerwerb in die Berechnung ein.
- Alle weiteren Schuldzinsen und sonstige außergewöhnlichen Erträge oder Aufwendungen bleiben außer Ansatz.
- Bei den Löhnen wird unterstellt, dass der Wirt bzw. die Wirtin unentgeltlich mitarbeitet. Wird die Gaststätte in Form einer GmbH betrieben und ist für den Inhaber Lohnaufwand verbucht, muss dieser für Richtsatzzwecke bereinigt werden.
Position der Gewinnermittlung | EUR | Erläuterung | |
Erlöse (ohne USt) - Personalverpflegung - Eigenverbrauch |
2.007.000 -5.000 -2.000 |
Die Betriebseinnahmen abzüglich evtl. Rabatte werden ohne Umsatzsteuer erfasst. Personalverpflegung und Eigenverbrauch werden neutralisiert (s. u.) | |
= wirtschaftlicher Umsatz | 2.000.000 | wiU | |
Wareneinkauf + Anfangsbestand - Endbestand - Personalverpflegung - Eigenverbrauch |
510.000 4.000 -3.000 -5.000 -6.000 |
Der Wareneinsatz wird aus Wareneinkauf unter Berücksichtigung der Bestände ermittelt. Personal-verpflegung und Eigenverbrauch werden wie beim wirtschaftlichen Umsatz neutralisiert. | |
= wirtschaftl. Wareneinsatz | 500.000 | wiWES | |
= Rohgewinn I | 1.500.000 | RAS = 300 % RohGS = 75 % |
= Rohgewinn I / wiWES = Rohgewinn I / wiU |
- allgemeine zur Führung der Gaststätte notwendige Aufwendungen ohne s. u. | -300.000 | Strom, Gas, Wasser, Arbeitgeberanteil SozVers, Instandhaltung, Afa, Pacht für BGA, Lohnkosten Küche, Tel, StberKo, Versicherungen. | |
= Halbreingewinn | 1.200.000 | HalbRGS = 60 % | = Halbreingewinn / wiUmsatz |
- Bruttolöhne - Raumkosten |
-400.000 -200.000 |
Bruttolöhne für Bedienpersonal (Küche s. o.) Miete, Afa, Schuldzinsen, Reinigung |
|
= Reingewinn | 600.000 | ReinGS = 30 % | = Reingewinn / wiUmsatz |
Schlussfolgerung der Betriebsprüfung: Der Betrieb liegt im Richtsatz und ist insoweit unauffällig.
Unterschreitet der Betrieb die unterste Richtsatzgrenze, kann der Betriebsprüfer auch formell ordnungsmäßige Aufzeichnungen anzweifeln. Kann die Unterschreitung nicht erklärt werden oder treten noch andere negative Umstände hinzu (s. u. Geldverkehrsrechnung), kann damit eine Zuschätzung begründet werden.
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