Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2014 betragen die Werte lt. Richtsatzsammlung für Gaststätten:

 
Gast-, Speise- und Schankwirtschaft Rohgewinn-aufschlag Rohgewinn I Halbreingewinn Reingewinn
Untere Grenze 186 65 33 8
Mittelwert 257 72 49 22
Obere Grenze 376 79 65 38
 
Praxis-Beispiel

Richtsatzverprobung

Der Betriebsprüfer erstellt aus den erklärten Zahlen der GuV einen Richtsatzbogen:

  • Die Personalverpflegung und selbst verbrauchte Waren werden neutralisiert.
  • Als Schuldzinsen fließen nur diejenigen für Gebäudeerwerb in die Berechnung ein.
  • Alle weiteren Schuldzinsen und sonstige außergewöhnlichen Erträge oder Aufwendungen bleiben außer Ansatz.
  • Bei den Löhnen wird unterstellt, dass der Wirt bzw. die Wirtin unentgeltlich mitarbeitet. Wird die Gaststätte in Form einer GmbH betrieben und ist für den Inhaber Lohnaufwand verbucht, muss dieser für Richtsatzzwecke bereinigt werden.
 
Position der Gewinnermittlung EUR Erläuterung

Erlöse (ohne USt)

- Personalverpflegung

- Eigenverbrauch

2.007.000

-5.000

-2.000
Die Betriebseinnahmen abzüglich evtl. Rabatte werden ohne Umsatzsteuer erfasst. Personalverpflegung und Eigenverbrauch werden neutralisiert (s. u.)
= wirtschaftlicher Umsatz 2.000.000 wiU

Wareneinkauf

+ Anfangsbestand

- Endbestand

- Personalverpflegung

- Eigenverbrauch

510.000

4.000

-3.000

-5.000

-6.000
Der Wareneinsatz wird aus Wareneinkauf unter Berücksichtigung der Bestände ermittelt. Personal-verpflegung und Eigenverbrauch werden wie beim wirtschaftlichen Umsatz neutralisiert.
= wirtschaftl. Wareneinsatz 500.000 wiWES
= Rohgewinn I 1.500.000

RAS = 300 %

RohGS = 75 %

= Rohgewinn I / wiWES

= Rohgewinn I / wiU
- allgemeine zur Führung der Gaststätte notwendige Aufwendungen ohne s. u. -300.000 Strom, Gas, Wasser, Arbeitgeberanteil SozVers, Instandhaltung, Afa, Pacht für BGA, Lohnkosten Küche, Tel, StberKo, Versicherungen.
= Halbreingewinn 1.200.000 HalbRGS = 60 % = Halbreingewinn / wiUmsatz

- Bruttolöhne

- Raumkosten

-400.000

-200.000

Bruttolöhne für Bedienpersonal (Küche s. o.)

Miete, Afa, Schuldzinsen, Reinigung
= Reingewinn 600.000 ReinGS = 30 % = Reingewinn / wiUmsatz

Schlussfolgerung der Betriebsprüfung: Der Betrieb liegt im Richtsatz und ist insoweit unauffällig.

Unterschreitet der Betrieb die unterste Richtsatzgrenze, kann der Betriebsprüfer auch formell ordnungsmäßige Aufzeichnungen anzweifeln. Kann die Unterschreitung nicht erklärt werden oder treten noch andere negative Umstände hinzu (s. u. Geldverkehrsrechnung), kann damit eine Zuschätzung begründet werden.

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