Die außerhalb des Gebäudes gelegenen Versorgungsanlagen und Abwasseranlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen gehören zu den Außenanlagen.[1]

Die Kosten für den Anschluss eines Hauses an Versorgungsnetze (Strom, Gas, Wasser, Wärme), soweit es sich um Zuleitungen von der Grundstücksgrenze in das Gebäude handelt, gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes.

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