Bei Kosten für den Besuch einer Heilpraktikerschule handelt es sich vielfach um Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, die nach einer abgeschlossenen Erstausbildung stattfinden und deshalb als Fortbildungskosten abziehbar sind. Stellt die Heilpraktikerausbildung hingegen die Erstausbildung dar, liegen Ausbildungskosten vor.

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