4.1 Erfolgsausweis nach dem Imparitätsprinzip

Im Unterschied zu den Geschäftserfolgen (Erträge), die erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert wurden, müssen Verluste (Aufwendungen) bereits berücksichtigt werden, wenn sie aus Geschäften des abgelaufenen Wirtschaftsjahres herrühren, bis zum Abschlussstichtag entstanden sind und am Abschlussstichtag vorhersehbar sind. Aufwendungen sind also gegenüber den Erträgen ungleich zu behandeln (Imparitätsprinzip). Dieses Gebot dient dazu, Verluste bewusst zu antizipieren, um damit die Gläubiger als Adressaten der Bilanzierung zu schützen.

4.2 Berücksichtigung unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung

Aufwendungen des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im Jahresabschluss zu berücksichtigen.[1] Maßgebend ist hierbei das Verursachungsprinzip.[2] Durch Anwendung dieses Prinzips werden Zahlungen nach ihrer wirtschaftlichen Verursachung erfolgsmäßig abgegrenzt.

 
Praxis-Beispiel

Unterschiedliche Behandlung von Ausgaben und Aufwendungen

Vor dem Bilanzstichtag werden Ausgaben für Sachanlagen geleistet, Aufwendungen erfolgen als Abschreibungen während der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach dem Bilanzstichtag. Nach dem Realisationsprinzip werden Teile dieser Aufwendungen als Herstellungskosten der Erzeugnisse erfolgsneutral (ohne Auswirkung auf den Gewinn) aktiviert.

[2] Störk/Büssow, in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 13. Auflage 2022, § 252 HGB, Rz. 51 ff.

4.3 Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Ausgaben nach dem Bilanzstichtag, für die am Bilanzstichtag eine gewisse oder ungewisse Verpflichtung besteht, werden durch Passivierung einer Verbindlichkeit oder einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten als Aufwendungen dem abgelaufenen Geschäftsjahr zugeordnet.

4.4 Bewertung

Da nach dem Verursachungsprinzip Ausgaben als Aufwendungen in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht worden sind, gilt für die Bewertung:

  • Die bei der Anschaffung und Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gezahlten Ausgaben werden zunächst als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Diese werden über den Zeitraum der Nutzung verteilt und als Abschreibungen jährlich aufwandswirksam berücksichtigt.
  • Die bei der Anschaffung und Herstellung von Vorräten getätigten Ausgaben werden als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und erst beim Verkauf als Wareneinsatz oder Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen und bei der Abschreibung der Vorräte auf den niedrigeren Wert als Aufwand erfasst.

Durch die Aktivierung der Aufwendungen als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von Anlagen und deren Abschreibung im Zeitraum der betrieblichen Nutzung und durch die Aktivierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte bei der Inventur zum Schluss des Geschäfts-/Wirtschaftsjahres und deren Erfassung als Aufwand beim Umsatz (Verkauf), werden die Aufwendungen dem Geschäfts-/Wirtschaftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

4.5 Zeitraumbezogene Aufwandszurechnung von Ausgaben

Im laufenden Geschäfts-/Wirtschaftsjahr werden als laufende Aufwendungen gebuchte Ausgaben dem Geschäfts-/Wirtschaftsjahr zugerechnet, zu dem sie zeitlich gehören. Es handelt sich hier um Ausgaben, die zeitraumbezogen angefallen sind. Über Rechnungsabgrenzungsposten können Aufwendungen explizit in die Periode zugeordnet werden, zu der sie wirtschaftlich gehören.

 
Praxis-Beispiel

Rechnungsabgrenzung von als Aufwendungen gebuchten Ausgaben

Der Kaufmann K hat Geschäftsräume für 6.000 EUR jährlich gemietet. Die Mietperiode rechnet vom 1.10. bis zum 30.9. Das Geschäfts-/Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. K überweist die Miete für die Abrechnungsperiode 1.10.01 bis 30.9.02 am 10.10.01.

Bei der Überweisung der Miete zum 10.10.01 bucht K:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4210/6310 Miete 6.000 1200/1800 Bank 6.000

Von den 6.000 EUR, die im Jahr 01 als Aufwendungen gebucht wurden, rechnet nur der auf die Monate Oktober bis Dezember 01 ( 3 Monate) entfallende Teilbetrag zum Geschäfts-/Wirtschaftsjahr 01. Das sind 3/12 × 6.000 EUR = 1.500 EUR. Der Restbetrag in Höhe von 4.500 EUR wird daher zum Bilanzstichtag als Aufwand durch folgende Buchung neutralisiert:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
0980/1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 4.500 4210/6310 Miete 4.500

Der als Anfangsbestand im folgenden Geschäfts-/Wirtschaftsjahr 02 erfasste aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird durch folgende Buchung aufgelöst:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4210/6310 Miete 4.500 0980/1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 4.500

So werden die Aufwendungen, die zeitlich nicht zum abgelaufenen Geschäfts-/Wirtschaftsjahr rechnen, sondern einer späteren Periode zuzurechnen sind, durch Aktivierung von Rechnungsabgrenzungsposten buchungstechnisch in ein späteres Geschäfts-/Wirtschaftsjahr verschoben.

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