Kommentar

Das BMF hat zur Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den VZ 2019 ein Schreiben veröffentlicht.

Staatenbezogene Aufteilung

Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen. Das BMF listet in einem aktuellen Schreiben die unterschiedlichen Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2019 auf.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 17.9.2018, IV C 3 - S 2221/09/10013 :001

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