Praxis-Beispiel

Mehrere Geschenke in einem Jahr werden zusammengerechnet

Ein Unternehmer gibt seinem Kunden im Januar und im Dezember jeweils ein Geschenk im Wert von 50 EUR. Er kann nichts abziehen.

Ein Unternehmer gibt seinem Kunden im Dezember und im Januar des folgenden Jahrs jeweils ein Geschenk im Wert von 50 EUR. Er kann beide Geschenke als Betriebsausgaben abziehen.

Bereits ein geringes Überschreiten der 50-EUR-Grenze führt dazu, dass der Betriebsausgabenabzug insgesamt entfällt. Es ist daher genau darauf zu achten, was zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehört. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören

  • die Kosten der Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger und
  • die Umsatzsteuer, die nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf.

Wenn der Unternehmer die Geschenkzuwendungen pauschal mit 30 % versteuert, gehört auch die pauschale Steuer zu den Zuwendungen. Aber! Bei der Ermittlung des Grenzwerts von 50 EUR wird die pauschale Steuer nicht einbezogen.

 
Praxis-Beispiel

Geschenk und pauschale Besteuerung

Der Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und macht seinem Geschäftspartner ein Geschenk, das er für 45 EUR netto (53,55 EUR brutto) eingekauft hat. Da er Geschenke pauschal versteuert, beträgt der Steuerbetrag (53,55 EUR x 30 % =) 16,07 EUR + 0,88 EUR Solidaritätszuschlag = 16,95 EUR.

 
Nettowert des Geschenks 45,00 EUR
30 %ige pauschale Steuer incl. Solidaritätszuschlag 16,95 EUR
Ggf. Kirchensteuer (pauschal 16,07 EUR x 7 % =) 1,12 EUR
Der Wert der Zuwendung beträgt insgesamt 63,07 EUR

Da die Steuer bei der Ermittlung des Grenzwerts nicht einbezogen wird, zieht der Unternehmer das Geschenk im Wert von 45 EUR als Betriebsausgabe ab. Weil er das Geschenk als Betriebsausgabe abziehen darf, darf er auch die pauschale Steuer als Betriebsausgaben abziehen. Somit ist der Gesamtbetrag von 63,07 EUR abziehbar.

Buchung des Geschenks:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4631/6611 Geschenke abzugsfähig mit § 37 b EStG 45,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 8,55 1200/1800 Bank 53,55

Buchung der pauschalen Steuer:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4632/6612 Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig 18,07 1200/1800 Bank 18,07

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