Aufwendungen für die Neuanlage eines Gartens sind nicht anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers im selbstgenutzten Einfamilienhaus zuzurechnen.[1] Die Kosten einer Erneuerung der Gartenanlage können jedoch anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden an der Gartenanlage verursacht worden sind.[2]

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