Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen müssen sowohl in der Buchführung des Zahlenden als auch in der Buchführung des Zahlungsempfängers erfasst werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Zahlungen aufgrund einer bereits erbrachten Leistung erfolgt sind. Wie die Zahlungen zu erfassen sind, hängt also davon ab, ob es sich

  • um eine Anzahlung handelt, die geleistet wurde, weil der Vertragspartner eine Sachleistung (teilweise) erfüllt hat, oder
  • um eine Vorauszahlung, die ein Vertragspartner leistet, bevor der andere Vertragspartner seine Gegenleistung (= eine Sachleistung) ganz oder teilweise erbracht hat.

Eine Gewinnrealisierung kann nur eintreten, wenn der Vertragspartner seine Leistung (zumindest teilweise) erfüllt.[1] Anzahlungen, die als Vorauszahlungen einzustufen sind, werden als Verbindlichkeiten gebucht.

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