Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sofern der Darlehensnehmer dennoch auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags beharrt, kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen üblicherweise nach; allerdings fällt dann meist die so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" an. Sie entspricht dem Zinsausfallschaden der Bank für die vorzeitige Darlehensrückführung (Schadenersatz) und wird dem Schuldner separat in Rechnung gestellt oder belastet.

 
So buchen Sie richtig

Vorfälligkeitsentschädigung richtig buchen

Ein Unternehmer entscheidet sich, ein Annuitätendarlehen vorzeitig zu kündigen. Zum Kündigungstermin am 31.3.01 sind noch folgende Buchwerte vorhanden:

 
Darlehensrestschuld: 38.545 EUR
Disagio-Restbetrag (Rechnungsabgrenzungsposten): 3.233 EUR
Finanzierungskostenrestbetrag (Rechnungsabgrenzungsposten): 98 EUR

Das Kreditinstitut berechnet für die vorzeitige Beendigung eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 3.543 EUR.

Folgende Buchungen sind durchzuführen:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
0640/3160 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38.545 EUR 1200/1800 Bank 38.545 EUR
2123/7323 Abschreibungen auf Disagio/Damnum zur Finanzierung 3.233 EUR 0986/1940 Damnum/Disagio 3.233 EUR
4970/6855 Nebenkosten des Geldverkehrs 98 EUR 0980/1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 98 EUR
2120/7320 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten 3.543 EUR 1200/1800 Bank 3.543 EUR

Bei betrieblichen Darlehen teilen Vorfälligkeitsentschädigungen das gleiche Schicksal wie Zinsaufwendungen; sie gehören zu den Entgelten für Dauerschulden und sind somit bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnen.[1] Daher ist es buchhalterisch erforderlich, die Vorfälligkeitsentschädigung im Kontenbereich "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" zu verbuchen.

 
Praxis-Tipp

Umschuldung prüfen

Insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase kann es sich trotz fällig werdender Vorfälligkeitsentschädigung lohnen, ein Darlehen umzuschulden oder mehrere Darlehen zu einem zusammenzufassen. Um eine solche Entscheidung treffen zu können, ist eine genaue Gegenüberstellung der – zusätzlich zu der Vorfälligkeitsentschädigung – gesamten Umschuldungskosten zur Zinsersparnis vorzunehmen.

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