Rz. 766

Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben kann, sind die Kapitaleinnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ertragsteuerlich dem Anteilseigner zuzurechnen (BFH, Urteil v. 14.2.2022, ­VIII R 29/18, BFH/NV 2022 S. 959).

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